Folgende Förderungen können im Rahmen von Aus- und Weiterbildungen über das IFW beansprucht werden:
AMS - FÖRDERUNGEN
Einige Kurse aus diesem Kursprogramm können bei entsprechenden Voraussetzungen aus Mitteln des Arbeitsmarktservice Wien, Niederösterreich oder Burgenland finanziert bzw. aus den Mitteln des Europäischen Sozialfonds kofinanziert werden. Für genauere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre AMS-Beraterin oder Ihren AMS-Berater.
waff - FÖRDERUNGEN
Die Stadt Wien und der Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds (waff) bieten ArbeitnehmerInnen eine finanzielle Unterstützung für berufliche Weiterbildung an, die Sie unter folgenden Voraussetzungen nützen können: Gefördert werden Kurs- und Seminarkosten sowie Prüfungsgebühren für berufsbezogene Aus- und Weiterbildung, sofern diese Kosten (der Prüfungsgebühren) nicht € 75,00 übersteigen.
Förderhöhe:
50 % der Kurs- bzw. Seminarkosten (max. € 200,00) bei berufsbezogener Aus- und Weiterbildung
50 % der Kurs- bzw. Seminarkosten (max. € 300,00), wenn Sie zum Zeitpunkt des Kursbeginns Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz oder nach dem Karenzgeldgesetz beziehen bzw. für Mütter/Väter die sich zu Kursbeginn in Karenzurlaub befinden sowie für SozialhilfeempfängerInnen
Voraussetzungen:
aktueller Wohnsitz in Wien
Kurs bzw. Seminar muss bei einem vom waff anerkannten Bildungsträger absolviert werden.
von der Förderung ausgenommen sind Kurse und Seminare, die nicht der beruflichen Aus- und Weiterbildung dienen (Hobby, Freizeitkurse, etc.)
ausgenommen von der Förderung sind: SchülerInnen, StudentInnen, BeamtInnen, Freiberufliche, Selbständige und PensionistInnen.
Förderbeträge von anderen Einrichtungen werden grundsätzlich abgezogen!
Ausnahme:
Förderungen durch freiwillige und gesetzliche Interessenvertretungen der ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen.
Nähere Informationen erhalten Sie unter der waff-Bildungshotline: (01) 217 48 -555
QUALIFIZIERUNGSFÖRDERUNG für Beschäftigte im Rahmen des ESF (Ziel 3)
Das Arbeitsmarktservice (AMS) fördert mit dieser Beihilfe die Kosten der Qualifizierungsmaßnahmen von ArbeitnehmerInnen. Ziel ist es, einerseits die Beschäftigung von ArbeitnehmerInnen durch Qualifizierung zu sichern andererseits die Weiter-bildungsaktivitäten für die ArbeitgeberInnen zu erleichtern. (gültig seit: Juni 2004)
Wer Diese Förderung erhalten alle ArbeitgeberInnen - ausgenommen sind das Arbeitsmarktservice, Körperschaften öffentlichen Rechts, politische Parteien, der Bund, die Länder, die Gemeinden und Gemeindeverbände sowie radikale Vereine.
Bei Vorlage eines Bildungsplanes sind folgende Personen förderbar:
Frauen
Männer ab 45 Jahre
unqualifizierte Männer unter 45 Jahre ausschließlich im Rahmen von Job-Rotation-Projekten oder Qualifizierungsverbünden
die sich in einem vollversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis bzw. im Elternkarenzurlaub befinden.
Nicht förderbar sind:
UnternehmenseigentümerInnen
handelsrechtliche GeschäftsführerInnen und GeschäftsführerInnen von Vereinen
VorstandsmitgliederInnen von Kapitalgesellschaften
leitende Angestellte, denen maßgebliche Führungsaufgaben selbstverantwortlich übertragen sind
ArbeitnehmerInnen in einem unkündbaren Arbeitsverhältnis
ArbeitnehmerInnen, für die das AMS eine Eingliederungsbeihilfe gewährt und deren Arbeitsverhältnis kürzer als drei Monate aufrecht ist
ArbeitnehmerInnen, für die das AMS eine Kurzarbeitsbeihilfe gewährt
Lehrlinge
Was? Gefördert wird die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen. Die Auswahl der Maßnahme erfolgt durch das Unternehmen in Absprache mit den ArbeitnehmerInnen. Die Beihilfe wird nur nach Vorlage eines Bildungsplanes gewährt, wenn die gewählte Qualifizierungsmaßnahme als arbeitsmarktpolitisch sinnvoll einzustufen ist und das Begehren vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme eingebracht wird.
Wieviel? Die Höhe der Förderung beträgt zwei Drittel der Kursgebühren. Die Höhe der maximal anerkennbaren Kursgebühren beträgt € 10.000,00 pro TeilnehmerIn und Begehren. Die Finanzierung erfolgt je zur Hälfte aus Mitteln des AMS und ESF.
Wo? Die Zuständigkeit der Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice richtet sich nach der personaldisponierenden Stelle des Betriebes, in dem die zu fördernden ArbeitnehmerInnen beschäftigt sind.
NÖ - Bildungsförderung
Wer hat Anspruch auf die Förderung?
ArbeitnehmerInnen
WiedereinsteigerInnen (beim AMS als arbeitssuchend gemeldet)
BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld
SozialhilfebezieherInnen (laufende Hilfe zum Lebensunterhalt), die einen Weiterbildungskurs bei einem anerkannten Bildungsträger (BFI, LFI, VHS, WIFI u.a.) absolvieren und Kurskosten dafür teilweise oder zur Gänze selbst zu tragen haben
Personen, die einen Meister- oder Konzessionsprüfungsvorbereitungskurs besuchen (auch wenn sie während dieser Zeit arbeitslos sind)
Personen, die einen Vorbereitungskurs für die Berufsreifeprüfung bzw. die Studienberechtigungsprüfung oder einen Vorbereitungskurs zum Hauptschulabschluss besuchen
Voraussetzungen für die NÖ Bildungsförderung
österreichische/r StaatsbürgerIn oder BürgerIn eines EWR-Mitgliedstaates
Hauptwohnsitz in Niederösterreich (mindestens seit 12 Monaten vor Antragstellung)
Anträge müssen innerhalb der Einreichfrist, bis spätestens drei Monate nach Ende des Kurses, unter Beilage der erforderlichen Belege und Bestätigungen eingereicht werden.
ArbeitnehmerInnen unter 45 Jahren und BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld (Karenz) erhalten 50 %, WiedereinsteigerInnen, ArbeitnehmerInnen über 45 Jahre und SozialhilfebezieherInnen erhalten 80 % der Kurskosten.
Die Dauer der Förderungsmaßnahme beträgt 6 Jahre vom 1. Jänner 2005 bis 31. Dezember 2010. Innerhalb dieses Zeitraumes kann der Gesamtförderungshöchstbetrag von € 2.640,-- ausgeschöpft werden.
Ihr zuständiger Bearbeiter: Wolfgang Schandl Telefon 02262/9025-11225.
Förderung der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten
Aus- und Weiterbildungen beim IFW werden auch von der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten finanziell unterstützt wird. Diesen finanziellen Zuschuss können Sie nur einmal im Jahr in Anspruch nehmen. Die Höhe der Abgeltung ist kursabhängig.
Es müssen mind. 20 Unterrichtseinheiten enthalten sein!