...: Home :... ...: Themen :... ..: Account :...
:: Inhalt ::
hide
Home
Aktuelles
Trainer-Portraits
Ausbildungen
Standardseminare
Indoorseminare
Links
Ausbildungsstandorte
Hall of fame
Förderungen



:: Informationen ::
hide
Haftungsausschluss
Impressum
Kontakt
Empfehlen Sie uns
eMail

  FörderungenDiese Seite drucken  Diese Seite drucken

  



Folgende Förderungen können im Rahmen von Aus- und Weiterbildungen über das IFW beansprucht werden:


AMS - FÖRDERUNGEN
 
Einige Kurse aus diesem Kursprogramm können bei entsprechenden Voraussetzungen aus Mitteln des Arbeitsmarktservice Wien, Niederösterreich oder Burgenland finanziert bzw. aus den Mitteln des Europäischen Sozialfonds kofinanziert werden. Für genauere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre AMS-Beraterin oder Ihren AMS-Berater.

 


waff - FÖRDERUNGEN
 
Die Stadt Wien und der Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds (waff) bieten ArbeitnehmerInnen eine finanzielle Unterstützung für berufliche Weiterbildung an, die Sie unter folgenden Voraussetzungen nützen können: Gefördert werden Kurs- und Seminarkosten sowie Prüfungsgebühren für berufsbezogene Aus- und Weiterbildung, sofern diese Kosten (der Prüfungsgebühren) nicht € 75,00 übersteigen.

Förderhöhe:
  • 50 % der Kurs- bzw. Seminarkosten (max. € 200,00) bei berufsbezogener Aus- und Weiterbildung
  • 50 % der Kurs- bzw. Seminarkosten (max. € 300,00), wenn Sie zum Zeitpunkt des Kursbeginns Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz oder nach dem Karenzgeldgesetz beziehen bzw. für Mütter/Väter die sich zu Kursbeginn in Karenzurlaub befinden sowie für SozialhilfeempfängerInnen
Voraussetzungen:
  • aktueller Wohnsitz in Wien
  • Kurs bzw. Seminar muss bei einem vom waff anerkannten Bildungsträger
    absolviert werden.
  • von der Förderung ausgenommen sind Kurse und Seminare, die nicht der beruflichen Aus- und Weiterbildung dienen (Hobby, Freizeitkurse, etc.)
  • ausgenommen von der Förderung sind: SchülerInnen, StudentInnen, BeamtInnen, Freiberufliche, Selbständige und PensionistInnen.
  • Förderbeträge von anderen Einrichtungen werden grundsätzlich abgezogen!
Ausnahme:

Förderungen durch freiwillige und gesetzliche Interessenvertretungen der ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen.

Nähere Informationen erhalten Sie unter der waff-Bildungshotline: (01) 217 48 -555



QUALIFIZIERUNGSFÖRDERUNG für Beschäftigte
im Rahmen des ESF (Ziel 3)
 
Das Arbeitsmarktservice (AMS) fördert mit dieser Beihilfe die Kosten der Qualifizierungsmaßnahmen von ArbeitnehmerInnen. Ziel ist es, einerseits die Beschäftigung von ArbeitnehmerInnen durch Qualifizierung zu sichern andererseits die Weiter-bildungsaktivitäten für die ArbeitgeberInnen zu erleichtern. (gültig seit: Juni 2004)

Wer
Diese Förderung erhalten alle ArbeitgeberInnen - ausgenommen sind das Arbeitsmarktservice, Körperschaften öffentlichen Rechts, politische Parteien, der Bund, die Länder, die Gemeinden und Gemeindeverbände sowie radikale Vereine.

Bei Vorlage eines Bildungsplanes sind folgende Personen förderbar:
  • Frauen
  • Männer ab 45 Jahre
  • unqualifizierte Männer unter 45 Jahre ausschließlich im Rahmen von Job-Rotation-Projekten oder Qualifizierungsverbünden
die sich in einem vollversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis bzw. im Elternkarenzurlaub befinden.

Nicht förderbar sind:
  • UnternehmenseigentümerInnen
  • handelsrechtliche GeschäftsführerInnen und GeschäftsführerInnen von Vereinen
  • VorstandsmitgliederInnen von Kapitalgesellschaften
  • leitende Angestellte, denen maßgebliche Führungsaufgaben selbstverantwortlich übertragen sind
  • ArbeitnehmerInnen in einem unkündbaren Arbeitsverhältnis
  • ArbeitnehmerInnen, für die das AMS eine Eingliederungsbeihilfe gewährt und deren Arbeitsverhältnis kürzer als drei Monate aufrecht ist
  • ArbeitnehmerInnen, für die das AMS eine Kurzarbeitsbeihilfe gewährt
  • Lehrlinge
Was?
Gefördert wird die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen. Die Auswahl der Maßnahme erfolgt durch das Unternehmen in Absprache mit den ArbeitnehmerInnen. Die Beihilfe wird nur nach Vorlage eines Bildungsplanes gewährt, wenn die gewählte Qualifizierungsmaßnahme als arbeitsmarktpolitisch sinnvoll einzustufen ist und das Begehren vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme eingebracht wird.

Wieviel?
Die Höhe der Förderung beträgt zwei Drittel der Kursgebühren. Die Höhe der maximal anerkennbaren Kursgebühren beträgt € 10.000,00 pro TeilnehmerIn und Begehren. Die Finanzierung erfolgt je zur Hälfte aus Mitteln des AMS und ESF.

Wo?
Die Zuständigkeit der Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice richtet sich nach der personaldisponierenden Stelle des Betriebes, in dem die zu fördernden ArbeitnehmerInnen beschäftigt sind.

 
 
NÖ - Bildungsförderung
 

Wer hat Anspruch auf die Förderung?

  • ArbeitnehmerInnen
  • WiedereinsteigerInnen (beim AMS als arbeitssuchend gemeldet)
  • BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld
  • SozialhilfebezieherInnen (laufende Hilfe zum Lebensunterhalt), die einen Weiterbildungskurs bei einem anerkannten Bildungsträger (BFI, LFI, VHS, WIFI u.a.) absolvieren und Kurskosten dafür teilweise oder zur Gänze selbst zu tragen haben
  • Personen, die einen Meister- oder Konzessionsprüfungsvorbereitungskurs besuchen (auch wenn sie während dieser Zeit arbeitslos sind)
  • Personen, die einen Vorbereitungskurs für die Berufsreifeprüfung bzw. die Studienberechtigungsprüfung oder einen Vorbereitungskurs zum Hauptschulabschluss besuchen

Voraussetzungen für die NÖ Bildungsförderung

  • österreichische/r StaatsbürgerIn oder BürgerIn eines EWR-Mitgliedstaates
  • Hauptwohnsitz in Niederösterreich (mindestens seit 12 Monaten vor Antragstellung)
Anträge müssen innerhalb der Einreichfrist, bis spätestens drei Monate nach Ende des Kurses, unter Beilage der erforderlichen Belege und Bestätigungen eingereicht werden.

ArbeitnehmerInnen unter 45 Jahren und BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld (Karenz) erhalten 50 %,
WiedereinsteigerInnen, ArbeitnehmerInnen über 45 Jahre und SozialhilfebezieherInnen erhalten 80 % der Kurskosten.

Die Dauer der Förderungsmaßnahme beträgt 6 Jahre vom 1. Jänner 2005 bis 31. Dezember 2010. Innerhalb dieses Zeitraumes kann der Gesamtförderungshöchstbetrag von € 2.640,-- ausgeschöpft werden. 

Antragsformular

Ihr zuständiger Bearbeiter:
Wolfgang Schandl
Telefon 02262/9025-11225.

 
Förderung der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten
 
Aus- und Weiterbildungen beim IFW werden auch von der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten finanziell unterstützt wird. Diesen finanziellen Zuschuss können Sie nur einmal im Jahr in Anspruch nehmen. Die Höhe der Abgeltung ist kursabhängig. 
 
Es müssen mind. 20 Unterrichtseinheiten enthalten sein!
Kongresse sind von dieser Förderung ausgenommen!
Zur Gewährung der Kursbeiträge benötigen Sie:
Kopie Ihrer Kursbestätigung
Kopie über Einzahlungsbestätigung des Kursbeitrages









Copyright © by Institut für Fort- und Weiterbildung - Josef Haunschmid Alle Rechte vorbehalten.

Publiziert am: 2006-01-02 (1497 gelesen)


Zurück